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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

AGB unserer Vermieter

AGB von Ferien auf dem Wasser, Agentur für Hausbootvermietung, Ingrid Dankert

  1. Die Agentur „Ferien auf dem Wasser“ tritt nicht als Reiseveranstalter, sondern als Vermittler für den auf der Buchungsanmeldung aufgeführten Vermieter oder Veranstalter auf. Es gelten die Miet- und Geschäftsbedingungen dieses Vermieters oder Reiseveranstalters, die mit der Übersendung der Buchungsanmeldung akzeptiert werden (die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermieter finden Sie oben)
  2. Der Vertrag über eine Vermittlung muss schriftlich abgeschlossen werden, sämtliche Nebenabreden und Absprachen bedürfen der Schriftform.
  3. Der Vermittler ist verpflichtet, die erforderlichen Geschäfte für den Mieter unverzüglich und ordnungsgemäß durchzuführen. Ihm obliegen die gewissenhafte Beratung, die Information des Mieters sowie die ordnungsgemäße Auswahl der vermittelten Leistungen. Der Mieter verpflichtet sich seinerseits, die auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsbedingungen einzuhalten.
  4. Gelder des Mieters sind unverzüglich ihrer Zweckbestimmung zuzuführen. Der Vermittler ist verpflichtet, den Mieter über erhebliche Umstände zu informieren, die die vermittelte Leistung oder den Vermieter bzw. Reiseveranstalter betreffen, soweit dem Vermittler dies zumutbar und möglich ist. Nachrichten des Vermieters/Reiseveranstalters oder seiner Leistungsträger hat der Vermittler unverzüglich an den Mieter auf dem schnellstmöglichen Wege weiterzuleiten.
  5. Für Änderungen einer gebuchten und bestätigen Reise, die der Vermittler im Auftrag des Mieters beim Vermieter oder Reiseveranstalter durchführt, stehen dem Vermittler eine Vergütung von EUR 30,- je Änderungsvorgang zu. Diese Gebühren sind – unabhängig von der Gebührenordnung des Vermieters oder Reiseveranstalters – vom Mieter zu tragen.
  6. Erfüllt der Vermittler die ihm obliegenden Pflichten nicht oder liegen Vermittlungsfehler vor, so kann der Mieter die Vermittlungsvergütung herabsetzen oder den Vermittlervertrag rückgängig machen, sofern er dem Vermittler zuvor eine angemessene Frist für die Erledigung der Geschäftsbesorgung bzw. für die Beseitigung von Vermittlungsfehlern gesetzt hat. Die Fristsetzung entfällt, wenn der Vermittler die weitere Tätigkeit ablehnt, die Beseitigung der Vermittlungsfehler nicht möglich ist oder der Mieter an der sofortigen Geltendmachung seiner Rechte ein besonderes Interesse hat.
  7. Hat der Vermittler den Mangel der Vermittlung oder aber die Nichterfüllung zu vertreten, so stehen dem Mieter statt der Herabsetzung der Vergütung oder der Rückgängigmachung des Vermittlungsvertrages Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu.
  8. Die Haftung des Vermittlers für Schäden des Mieters ist auf den dreifachen Wert/Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
  9. Gerichtsstand:
    1. Der Mieter kann den Vermittler an dessen Sitz verklagen.
    2. Für Klagen des Vermittlers gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In den zuletzt aufgeführten Sonderfällen ist der Sitz des Vermieters oder Reiseveranstalters maßgeblich.
  10. Salvatorische Klausel
    • Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihm aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

Stand: Dezember 2021